Neues Energiesteuerrecht seit 01.08.2006

Am 1. August 2006 wurde das Mineralölsteuergesetz durch ein neues Energiesteuergesetz (EnStg) ersetzt.

Mit dem Energiesteuergesetz kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, die EU-Richtlinie zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Energiesteuerrichtlinie) in nationales Recht umzusetzen. Daneben sind eine Reihe steuerpolitisch begründeter Maßnahmen vorgesehen, die insbesondere die Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen betreffen.

Damit ist das alte Mineralölsteuergesetz abgelöst und das bestehende Stromsteuergesetz novelliert. Das neue Gesetz setzt die EU-Energierichtlinie in nationales Recht um, was bereits zum 31.12.2003 geschehen sollte. Die Europäische Kommission hatte deshalb 2005 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der EU-Richtlinie eingeleitet.

Wie wird die Mineralölsteuer erhoben?

Die Mineralölsteuer wird bereits beim Hersteller oder auf nachgelagerten Handelsstufen (Großhändler) - den so genannten Steuerlagern - erhoben und über den Warenpreis an die Verbraucher abgewälzt.

Die Höhe der Mineralölsteuer
Das Mineralölsteuerrecht beinhaltet zahlreiche unterschiedliche Steuersätze. Der Grund liegt darin, dass das Mineralöl abhängig von seiner Verwendung besteuert wird. Regelsteuersätze gelten grundsätzlich für den Einsatz von Mineralöl als Kraftstoff. Wird es zu Heizzwecken verwendet, gelten geringere Steuersätze.

Die Mineralölsteuer auf Kraftstoffe beträgt seit dem 01. Januar 2003:

 

Seit dem 01.01.2003

Euro/1.000 Ltr.

1. Benzin, unverbleit, mit einem Schwefelgehalt von:*

> 10 mg/kg ("verschwefelt" bzw. "schwefelarm")

669,80

< = 10 mg/kg ("schwefelfrei")

654,50

2. Benzin, verbleit

(alle Motorenbenzine und Flugbenzin)

721,00

3. Gasöl, mit einem Schwefelgehalt von:*

Diesel

> 10 mg/kg ("verschwefelt" bzw. "schwefelarm")

485,70

< = 10 mg/kg ("schwefelfrei")

470,40

* Anmerkung: Am 01. Januar 2003 wurde die Steuer für Kraftstoffe mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg um 15,30 EUR/1.000 Liter gegenüber schwefelfreiem Kraftstoff angehoben.

Wird Mineralöl zu Heizzwecken verwendet, stellt sich die Steuerbelastung wie folgt dar: 

Seit dem 01.01.2003

Steuersätze für Mineralöl zu Heizzwecken

Leichtes Heizöl (EL)

61,35 Euro/1.000 Ltr.

Schweres Heizöl

25,00 Euro/1.000 Kg.

Erdgas

5,50 Euro/1 MWh

Flüssiggas

60,60 Euro/1.000 Kg.