Klimaschutzprogramm der Bundesregierung – was nun?

Aufgrund der Beschlüsse des Klimakabinetts jagt eine Schlagzeile die nächste. Wer mit Öl heizt, fühlt sich da schnell verunsichert. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung – was nun?
Das Bundeskabinett hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms jetzt auch das Gebäudeenergiegesetz mit Vorschriften für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf geht jetzt in das Gesetzgebungsverfahren. Hier ist die Zustimmung des Bundestags notwendig. Es ist denkbar, dass im Laufe der Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.
Was sagt das Klimaschutzprogramm zu Ölheizungen?
Bis Ende 2025 können Hauseigentümer wie bisher bei der Heizungsmodernisierung ein Öl-Brennwertgerät einbauen. Ab 2026 sollen Ölheizungen eingebaut werden dürfen, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das können zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung allein soll auch erlaubt sein, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so soll er jederzeit einen Kesseltausch durchführen können, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren
Energien versorgt wird. Zudem wird es ab 2021 einen CO2-Preis für fossile Energieträger geben. Dieser soll für fossiles Heizöl 2021 ungefähr 3 ct/l betragen und bis 2025 auf ca. 10 ct/l steigen.
Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?
Ja, bestehende Ölheizungen können weiter betrieben werden - auch über das Jahr 2026 hinaus.
Was muss ich jetzt machen?
Es besteht kein Handlungsdruck. Haben Sie aktuell eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant, können Sie diese weiterhin umsetzen. Bis Ende des Jahres können Sie sich über die Aktion „Besser flüssig bleiben“ noch kostenlos die maximale staatliche Förderung sichern. Wichtig: Die Fördergelder müssen beantragt werden, bevor die Heizungsmodernisierung startet.
Darf ich künftig noch eine neue Ölheizung einbauen?
Ja, das dürfen sie. Bis Ende 2025 können alte Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät ausgetauscht werden. Eine solche Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann. Ab 2026 sollen Ölheizungen eingebaut werden dürfen, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das können zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung allein soll auch erlaubt sein, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so soll er jederzeit einen Kesseltausch durchführen können, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird.
Gibt es eine „Abwrackprämie“ für alte Heizungen?
Die Beschlüsse sehen eine Austauschprämie für alte, ausschließlich mit fossilen Energieträgern betriebene Heizungen vor. Dabei soll die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme mit bis zu 40 Prozent unterstützt werden. Wo dies nicht möglich ist, soll auch ein Gas-Hybridsystem, das anteilig erneuerbare Energien einbindet, gefördert werden.
Bekomme ich noch Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?
Der Einbau eines Öl-Brennwertgeräts soll noch bis zum Ende des Jahres 2019 staatlich gefördert werden. Über die KfW-Bank sind Investitionskostenzuschüsse von bis zu 15 Prozent möglich. Ob es ab 2020 weiterhin eine staatliche Förderung für Öl-Brennwertheizungen geben wird und unter welchen Bedingungen ist noch offen. Nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern, sind davon nicht betroffen.
Ich will jetzt meine Ölheizung modernisieren: Was ist mit der Einbindung Erneuerbarer?
Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2-Emissionen Ihres Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Sie können diese Einbindung aber auch unabhängig von der Heizungsmodernisierung, in einem zweiten Schritt, vornehmen. Dazu berät Sie der Fachbetrieb Ihres Vertrauens. Eine Übersicht über solche Fachbetriebe für eine Heizungsmodernisierung finden Sie hier: http://www.hh-oel.de/de/94155-Heizungsbau. Ab 2026 wird die Einbindung erneuerbarer Energien voraussichtlich zur Pflicht, wenn Sie eine neue Ölheizung einbauen möchten.
Quelle: IWO, 25. Oktober 2019