Lohnkosten für den Servicemonteur können steuerlich abgesetzt werden

Wer an der Pflege seiner Heizung spart, zahlt unterm Strich womöglich drauf. Denn eine vernachlässigte Heizanlage kann bis zu zehn Prozent mehr Energie verbrauchen als eine optimal eingestellte. Das gilt für ältere genauso wie für neuere Heizungen.

monteur.jpg

Verbrennungsablagerungen an den Kesselwänden behindern nämlich die Wärmeübertragung. Daher empfehlen Fachleute, wie beim Auto auch für die Heizanlage eine regelmäßige Jahresinspektion durchführen zu lassen, spätestens vor Beginn der kalten Witterung. Bei diesem Check werden unter anderem der Kessel gereinigt, die zentralen Regelungseinrichtungen, Luftzufuhr und Abgasführung überprüft sowie bei Bedarf der Brenner nachjustiert. 

Erstmalig in diesem Jahr kann ein Teil der Kosten für die Heizungswartung durch einen Fachhandwerker auch von privaten Haus- und Wohnungseigentümern steuerlich geltend gemacht werden, und zwar als Direktabzug von der Steuerschuld. Anerkannt werden jeweils 20 Prozent der Lohnkosten von Handwerkerrechnungen, maximal bis zu insgesamt 600 Euro pro Jahr. Nicht abzugsfähig sind Materialkosten. 

Diese steuerliche Begünstigung gilt übrigens ebenso bei einer Heizungsmodernisierung. Wer also noch in diesem Jahr eine technisch veraltete Heizanlage beispielsweise gegen ein sparsames Öl-Brennwertgerät austauscht, kann bis zu 600 Euro der anfallenden Lohnkosten beim Jahresausgleich direkt von seiner Steuer abziehen. Andere Fördermöglichkeiten, etwa die Inanspruchnahme vergünstigter Darlehen der KFW-Förderbank, werden dadurch nicht eingeschränkt.